Heidelberg PM-Binder
wird für die Herstellung von Mörtel, Putzen verwendet, 25 kg
8,19 € / Sack (0,33 €/kg)
Lieferzeit: 3-5 Tage
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung); Anforderungen nach Art. 48 zur Nennung der Gefahreneigenschaften von Chemikalien und chemischen Produkten in Online-Angeboten:
GHS05: Ätzwirkung
GHS07: Ausrufezeichen
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H335: Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P302 + P352: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304 + P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501: Inhalt/Behälter gemäß lokalen, regionalen, nationalen, internationalen Vorschriften entsorgen.
Für die Herstellung von Mörtel, Putzen usw. wird ein Putz- und Mauerverbinder eingesetzt. Der Putz- und Mauerverbinder wird mit mineralischen feinen Gesteinskörnungen und Wasser versetzt, so entsteht der gewünschte Baustoff.
In Marktheidenfeld und Karlstadt verfügbar, auf Bestellung muss mit einer verlängerten Lieferzeit aufgrund der Verschiebung gerechnet werden.